AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten ausschließlich für die Erbringung von Leistungen der "Personalvermittlung" zwischen dem Kunden (im Folgenden Auftraggeber genannt) und Spree Personal UG haftungsbeschränkt (im Folgenden Spree Personal genannt). Es gelten nur die mit dem Kunden getroffenen schriftlichen Vereinbarungen. Mündliche Absprachen und Auskünfte bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur. Der Personalvermittlungsvertrag tritt mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung bzw. des Angebotes in Kraft.

Inseratsschaltung

1. Spree Personal übernimmt im Auftrag und auf Rechnung des Kunden die Schaltung von Personalanzeigen in jenen Medien, die mit dem Kunden im jeweiligen Auftrag vereinbart wurden. Es gilt der jeweils gültige Anzeigentarif des Mediums. Es obliegt dem Auftraggeber, sich über die jeweiligen Gesamtkosten zu informieren. Spree Personal behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen, insbesondere bei Zahlungsverzug des Auftraggebers oder rechtlichen Schwierigkeiten, von der Durchführung von Aufträgen zurückzutreten.

2. Wünscht der Auftraggeber Anzeigen, unter Heranziehung von eigenen Druckunterlagen, so hat er diese rechtzeitig in der für das jeweilige Medium erforderlichen Übermittlungsform bereitzustellen. Spree Personal haftet nicht für die inhaltliche und formelle Richtigkeit der papierhaft oder elektronisch beigestellten Druckunterlagen. Spree Personal haftet nicht für die Druckqualität, insbesondere nicht für geringfügige Farbabweichungen gegenüber einer Original-Farbvorlage. Spree Personal ist nicht verpflichtet, Druckunterlagen aufzubewahren. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers an diesen übermittelt. Bei nicht rechtzeitiger Rücksendung der Probeabzüge gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Kosten, die durch erhebliche Änderungen der ursprünglich vereinbarten Ausführung von Anzeigen oder anderen Werbemitteln sowie der papierhaft oder elektronisch beigestellten Druckunterlagen entstehen, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Wird eine Anzeige nach Layout gestaltet bzw. wird die vorgeschriebene Schriftgröße eingehalten und reicht die bestellte Anzeigengröße nicht aus, so muss die volle Abdruckhöhe bezahlt werden. Spree Personal haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit von veröffentlichten Texten in Anzeigen oder anderen Werbemitteln. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die Anzeige einschließlich sämtlicher Grafiken gegen keinerlei gesetzliche Bestimmung verstößt und frei von Rechten Dritter ist. Sollte Spree Personal aufgrund einer derartigen Gesetzes- oder Vertragsverletzung, verursacht durch den Auftraggeber in Haftung gezogen werden, so ist der Auftraggeber gegenüber Spree Personal zur Schad- und Klagloshaltung verpflichtet. Dies gilt insbesondere für Schäden, die Spree Personal aufgrund von durch den Auftraggeber verursachten Wettbewerbs- bzw. Urheberrechts- und Persönlichkeitsrechtsverstößen entstehen, insbesondere für sämtliche Folgeschäden wie Einschaltkosten für Gegendarstellungen, deren Veröffentlichung Spree Personal vom Gericht aufgetragen wurde, verwaltungsbehördliche oder gerichtliche Strafen, medienrechtliche Entschädigungen, Schadenersatzansprüche welcher Art immer aus Veröffentlichungen von Urteilen oder Mitteilungen nach dem Mediengesetz inklusive sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.

3. Eine Zurückziehung bzw. Abänderung von Aufträgen ist grundsätzlich nur nach Zustimmung des jeweiligen Mediums möglich. Dabei entstehende Kosten werden an den Auftraggeber weiterverrechnet. Stornos bzw. Änderungen müssen vom Auftraggeber umgehend schriftlich bestätigt werden.

4. Werden Aufträge oder Änderungen betreffend Anzeigen telefonisch oder per elektronischen Medien mitgeteilt, so haftet Spree Personal nicht für allfällige Übermittlungsfehler. Spree Personal haftet nicht für Schäden, die dem Auftraggeber durch das Nichterscheinen einer Anzeige an einem bestimmten Tag bzw. durch Druck- und Satzfehler entstehen. Der Auftraggeber ist mit der Übernahme der Rechtschreibung und des Sprachgebrauchs des jeweiligen Mediums einverstanden. Spree Personal ist zur Vornahme von Wortkürzungen berechtigt, die den Sinn der Anzeige nicht verändern. Platzierungswünsche sind nur im Fall der Leistung eines Platzierungszuschlages bindend. Bei Wortanzeigen können Platzierungswünsche innerhalb einer Rubrik nicht berücksichtigt werden. Konkurrenzausschlüsse auf einer Seite oder der gegenüberliegenden Seite werden nach Möglichkeit beachtet, der Auftraggeber hat jedoch keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Mängelrügen sind bei sonstigem Ausschluss der Gewährleistung schriftlich innerhalb von 8 Tagen nach Erscheinen der Anzeige geltend zu machen. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Einschaltung einer Ersatzanzeige. Im Übrigen haftet Spree Personal nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Fehler und nur bis zur Höhe der Kosten des konkreten Auftrages.

5. Die an präsentierten Konzeptinhalten (Ideen, Layouts, Headlines, Texte) bestehenden Urheber- und Nutzungsrechte verbleiben bei Spree Personal. Spree Personal ist berechtigt, die vertraglich übernommenen Verpflichtungen zur Gänze oder teilweise von Dritten erfüllen zu lassen.

Personalvermittlung

1. Der Leistungsumfang von Spree Personal wird für den konkreten Auftrag im schriftlichen Angebot bzw. in der schriftlichen Auftragsbestätigung definiert.

2. Die Kosten bzw. das Honorar für die Personalsuche bzw. -auswahl richtet sich nach Art und Leistungsumfang des Auftrages, wobei die definitiven Kosten bzw. das Honorar im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung schriftlich fixiert wird. Die Bindungsfrist für Angebote beträgt grundsätzlich ein Monat.

3. Anfallende Reisekosten der Bewerber und der Spree Personal Personalberater sowie sonstige Auslagen (Bewirtungskosten etc.) werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Es gelten jeweils die gültigen Sätze lt.BGBL Nr.434/2001 (Ausland) resp. des Kollektivvertrages für Angestellte des Allgemeinem Gewerbes (Inland) bzw. KM-Geld, Nächtigungskosten und sonstige Reise-/Bewirtungskosten und Aufenthaltsspesen laut jeweiligem Beleg.

4. Spree Personal gewährt für den Bereich der Personalsuche und -auswahl eine Erfolgsgarantie von 1 Monat. Wird das Dienstverhältnis während dieser Zeit gelöst, verpflichtet sich Spree Personal zur Wiederbesetzung der Position ohne neuerliche Berechnung eines Honorars. Es werden lediglich eventuell anfallende Inseratkosten verrechnet. Bei wesentlicher Abänderung des Stellenprofils und/oder des Jahresbruttogehaltes erfolgt eine entsprechende Nachfakturierung. Die Garantie gilt einmalig pro Auftrag und Position. Eventuelle Abweichungen zur Garantie sind dem Angebot zu entnehmen.

5. Sollten sich Bewerber direkt beim Auftraggeber melden, so sind diese umgehend an Spree Personal weiterzuleiten. Wird dies unterlassen und die Stelle besetzt, so gilt der Auftrag als erfüllt und das vereinbarte Honorar wird in Rechnung gestellt.

6. Personaldossiers, die dem Auftraggeber durch Spree Personal übermittelt werden, bleiben im Eigentum von Spree Personal. Bewerberdossiers sind vertraulich zu behandeln, bei Nichtgebrauch an Spree Personal zu retournieren und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Wird ein durch Spree Personal vorgestellter Bewerber innerhalb von 12 Monaten direkt durch den Auftraggeber oder durch ein in seinem Einflussbereich stehendes Unternehmen oder als freier Mitarbeiter beschäftigt, besteht eine Informationspflicht des Auftraggebers und Spree Personal hat Anspruch auf das gemäß Auftragsvertrag vereinbarte Honorar.

7. Die Spree Personal Personalvermittlungsdienstleistungen ersetzen in keinem Fall die eingehende Prüfung des Kandidaten durch den Auftraggeber. Bei Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages mit einem von Spree Personal vorgeschlagenen Kandidaten übernimmt der Auftraggeber die volle Verantwortung für seine Wahl. Spree Personal lehnt jegliche Verantwortung ab, sowohl in Bezug auf die vom Kandidaten gemachten Aussagen als auch hinsichtlich der Ausführung von Arbeiten, welche ihm im neuen Dienstverhältnis anvertraut werden.

8. Spree Personal verpflichtet sich, alle ihr vom Auftraggeber übermittelten Daten sowie das Beratungsergebnis vertraulich zu behandeln und ihren Mitarbeitern entsprechende Verpflichtungen zur Geheimhaltung aufzuerlegen. Gutachten und Informationen über Bewerber sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt, eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig.

Zahlungskonditionen

Die von Spree Personal ausgestellten Rechnungen sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig. Sämtliche Überweisungen erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers und sind derart vorzunehmen, dass der Rechnungsbetrag spätestens 14 Tage nach Rechnungserhalt auf dem von Spree Personal bekannt gegebenen Konto eingelangt ist. Alle anfallenden Mahn- und Betreibungsspesen werden (durch Anwalt oder Inkassobüro) gesondert in Rechnung gestellt. Rechnungsreklamationen müssen schriftlich erfolgen und werden nur innerhalb von 7 Tagen ab Ausstellungsdatum der Rechnung anerkannt. Änderungen der Anzeigenpreise treten auch für die laufenden Aufträge sofort in Kraft.

Allgemeinen Bestimmungen

Eine evtl. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen beeinträchtigt die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sowohl Auftraggeber als auch Spree Personal haben nach 3 Monaten ab Vertragsunterzeichnung das Recht auf Beendigung des Vermittlungsauftrages. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die Kündigung entbindet den Auftraggeber nicht von der Bezahlung der aufgelaufenen Kosten für z.B.: Anzeigenschaltung, Durchführung von Bewerbergesprächen, Test etc.. das restliche noch ausständige Honorar verfällt. Auftraggeber und Spree Personal vereinbaren die Anwendung österreichischen Rechtes. Zur Entscheidung etwaiger Streitigkeiten zwischen Spree Personal und dem Auftraggeber die sich mittelbar und unmittelbar aus diesem Vertrag ergeben, ist ausschließlich das sachlich in Betracht kommende Gericht in Berlin zuständig.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: 16.09.2010
Druckversion